Richtlinie zu Menschenrechte & Arbeitsbedingungen

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Richtlinie zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen

der Ahnert GmbH

I.  Grundsätze

Die folgende Richtlinie zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen ist verbindlich für alle Mitarbeiter*innen sowie Führungskräfte der Ahnert GmbH. Die Nichteinhaltung kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen. Jeder der einen Verstoß durch Kollegen*innen, Vorgesetzten oder Mitarbeiter*innen beobachtet, ist verpflichtet, dieses der Geschäftsführung unmittelbar zu melden.

Jeder Mensch hat das Recht auf eine würdevolle und faire Behandlung. Als international agierendes Unternehmen sind wir uns unserer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Die Achtung der Menschenrechte und Wahrung fairer Arbeitsbedingungen ist Grundlage all unserer Aktivitäten. Dafür prüfen wir regelmäßig die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen und identifizieren und bewerten Anforderungen unserer Mitarbeiter*innen, Kunden*innen, Lieferanten und Geschäftspartner. Wir setzen voraus, dass alle, die für oder mit der Ahnert GmbH zusammenarbeiten, diese Richtlinie verstehen und einhalten. Andernfalls bitten wir um eine entsprechende Information.


II.  Arbeitssicherheit 

Wir möchten unser Mitarbeiter bestmöglich schützen. Das heißt, die Sicherheit, die physische und psychische Gesundheit sowie das Wohlergehen aller Mitarbeiter*innen hat für uns höchste Priorität. Weltweit und natürlich die in Deutschland geltenden Arbeitsschutzgesetze werden bei uns strikt eingehalten.

Im Einklang mit dem geltenden Recht gibt es innerhalb der Ahnert GmbH eine*n Sicherheitsbeauftragte*n, eine*n Brandschutzbeauftragte*n, die*der für die Einhaltung und Umsetzung von Maßnahmen der Notfallvorsorge, dem Unfall- und Störungsmanagement, der Arbeitsplatzergonomie sowie dem Brandschutz zuständig ist.

Ersthelfer sind für die jeweiligen Geschlechter ausgebildet und können jederzeit die Erstversorgung sicherstellen. 

Wir lassen uns jährlich durch einen unabhängigen Berater für Arbeitsschutz überprüfen.

Wir sind entschlossen bis 2025 keine nennenswerten Arbeitsunfälle zu verzeichnen.


III.  Arbeitszeit 

Wir verpflichten uns dazu, alle Bestimmungen zur Arbeitszeit einzuhalten. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von angemessenen Ruhezeiten, Freizeit und Urlaub.

Wir stehen unseren Mitarbeitern jederzeit für Fragen oder Bedürfnisse für eine angemessene „Work-Life-Balance“ (Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir werden bis 2024 die Belegschaft so ausbauen, dass Überstunden vermieden werden können.


IV.  Löhne und Sozialleistungen 

Wir bieten unseren Mitarbeiter*innen eine angemessene und leistungsgerechte Entlohnung, welche sich mindestens an den jeweiligen gesetzlichen Mindestlöhnen ausrichtet. Die jeweilige Vergütung wird durch Zusatzleistungen wie z.B. einen Beitrag zur Altersversorgung, Jobtickets, einen Beitrag zur vitaminreichen Ernährung etc. ergänzt. Teamspirit, Motivation und Arbeitsergebnisse werden bei der Vergütung berücksichtigt.


V.    Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer*innen 

Wir bekennen uns zum Verbot jeglicher Art von Kinderarbeit. Bei der Beschäftigung von Minderjährigen halten wir das Mindestalter der Beschäftigung unter Beachtung der jeweiligen nationalen Bestimmungen ein. Dabei prüfen wir ebenfalls – im Rahmen der Auskunftsbereitschaft – unsere Lieferanten in Ländern auf der ganzen Welt auf Einhaltung der Richtlinien.


VI.    Zwangs- oder Pflichtarbeit und Menschenhandel 

Bei uns existiert keine Zwangs- oder Pflichtarbeit. Dazu gehören alle Arbeiten oder Dienstleistungen, die von einer Person unter Androhung von Strafe erzwungen werden oder nicht freiwillig erbracht werden.

Wir bekennen uns ganz klar zum Verbot jeglicher Form des Menschenhandels. 


VII.    Belästigung und Nichtdiskriminierung 

Wir dulden keine Form der Belästigung oder Einschüchterung von Mitarbeiter*innen, Geschäftspartner*innen, Lieferant*innen oder anderer Personen. Wir lehnen jegliche Form von Diskriminierung ab. Kein Mensch darf aufgrund seiner*ihrer Nationalität, ethnischen Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, politischer oder sonstigen Überzeugungen benachteiligt oder belästigt werden. Chancengleichheit, Inklusion und Vielfalt sind zentrale Werte der Ahnert GmbH. 


VIII.    Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen 

Wir erkennen das Recht aller Mitarbeiter*innen auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen an und respektieren dieses.

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